Grundgesetz-Änderung: Nachspiel im Staatstheater

Grundgesetz-Änderung: Nachspiel im Staatstheater

Der Bundesrat hat eine weitere Änderung des Grundgesetzes genehmigt, die die Verschuldungsgrenzen für einen Klimaschutzfonds und zusätzliche Kriegsausgaben erhöht. Die Stimmen von Freien Wählern und Linken, die ursprünglich gegen den Plan waren, kippten letzte_minute im Bundesrat um und stimmten schließlich dafür.

Die Änderung erlaubt eine Billionenschuldeneinlage und eine Klimaschutzfinanzierung von 100 Milliarden Euro. Die Grundgesetzänderungen wurden als notwendig für die „Selbstbehauptung Europas“ verkauft, obwohl dies deutlich abgelehnt wurde.

Der Vorsitzende des Freien Wahlers, Hubert Aiwanger, war einer der Umfaller und stimmte schließlich trotz früherer Ablehnungen zu. Seine Entscheidung blieb unklar, wobei die Furcht vor politischen Konsequenzen oder einflussreichen Parteigenossen mögliche Gründe darstellten.

Bundesminister Markus Söder sprach von einem „historischen Zeitalter“, das rationale Debatten erschwert. Seine Ausführungen bezogen sich auf die Notwendigkeit, Kriegsvorbereitungen und Klimaschutz zu finanzieren, was für viele Beobachter alarmierend war.

Die grüne Winfried Kretschmann betonte, dass es „besondere Situationen“ erfordern, mit „besonderen Mitteln“ umzugehen. Die SPD-Vertreterin Manuela Schwesig argumentierte dagegen, dass der Staat junge Generationen von Infrastrukturnoten befreien wollte.

Der Bundesrat sprach sich letztlich für eine unübersichtliche und kontrovers diskutierte Neuverschuldung aus, trotz deutlicher Bedenken und Ablehnungen im Voraus. Die Abstimmung gipfelte in Selbstlob der Befürworter ohne ernsthafte Debatten.