Im Streit um Asylzentren: Italien kann Herkunftsländer selbst beurteilen
In einem laufenden Gerichtsverfahren bezüglich der rechtlichen Grundlagen italienischer Asylbewerberzentren in Albanien hat die EU-Kommission Italien die Befugnis eingeräumt, selbst zu entscheiden, welche Länder als sichere Herkunftstaaten gelten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) setzt sich derzeit mit der Rechtmäßigkeit eines Abkommens zwischen Italien und Albanien auseinander. Dieses Abkommen betrifft die Überstellung von Migranten, die im Mittelmeer gerettet wurden, in albanische Bearbeitungszentren, die sich außerhalb der Europäischen Union befinden.
Der Streit dreht sich vor allem um die Definition des Begriffs „sicheres Herkunftsland“. Italien bezieht sich auf diese Einordnung, um einen schnelleren Verlauf des Asylverfahrens zu ermöglichen, berichtet Euractiv. Ein italienisches Gericht äußerte Bedenken bezüglich dieser Praxis, was zu einer Überprüfung durch den EuGH führte. Der Gerichtshof muss entscheiden, ob nationales Recht es ermöglicht, ein Land als „sicher“ einzustufen, und ob dies auch zutrifft, falls bestimmte Bevölkerungsgruppen gefährdet sind.
Die EU-Kommission hat nun ihre Unterstützung für die italienische Position ausgesprochen. Flavia Tomat, eine Vertreterin der Kommission, erklärte, dass das EU-Recht es den Mitgliedstaaten erlaube, Herkunftsländer als sicher zu klassifizieren. Sie stellte klar, dass ein Land nicht gänzlich sicher sein muss, um als solches betrachtet zu werden. Vielmehr geht es darum, dass dies für definierte Gruppen von Migranten zutrifft, die sich auf ihr Asylrecht berufen können. Ein konkretes Beispiel betrifft eine Gruppe von illegalen Migranten aus Bangladesch. Diese Gruppe gehört zur muslimischen Mehrheitsreligion, und die Argumente, dass Christen, Hindus oder Homosexuelle in Bangladesch diskriminiert werden, könnten in diesem Fall nicht auf sie zutreffen. Ob das Gericht dieser Argumentation zustimmt, bleibt abzuwarten. Ein Urteil des EuGH wird im Mai oder Juni erwartet, nachdem der Generalanwalt im April bereits eine rechtliche Lösung vorgeschlagen hat.
Darüber hinaus überlegt Italien, die ungenutzten Zentren in Albanien von Asylbearbeitungs- zu Rückführungszentren umzuwandeln, um dort irreguläre Migranten unterzubringen, die in Italien ankommen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf steht jedoch noch aus.