Am Mittwoch fand im Düsseldorfer Oberlandesgericht das letzte Schlussvortrag im Prozess der 32-jährigen Oumaima I., einer deutsch-marokkanischen Staatsbürgerin, statt. Die Angeklagte musste sich seit Anfang April vor dem Strafsenat wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verantworten.
Oumaima I. war im Januar 2015 mit ihrem ersten Ehemann in das islamische Gebiet eingereist, wo sie zwei Töchter geboren hat. Nachdem ihr Ehemann bei Kampfhandlungen für den IS gestorben war, heiratete sie mehrere weitere Männer und lebte in Frauenhäusern der Organisation. 2019 wurde sie von kurdischen Kräften in Baghouz aufgegriffen und im Gefangenenlager al-Hol untergebracht. Dort versendete sie Fotos ihrer knapp dreijährigen Tochter, die vollverschleiert war.
Im Dezember 2022 kehrte Oumaima I. nach Deutschland zurück. Bei der Ankunft am Frankfurt Airport wurde sie verhaftet und am nächsten Tag freigelassen. Seitdem lebt sie mit ihren Kindern von Sozialleistungen, nachdem ihre vierte Ehe gescheitert war.
Die Bundesanwaltschaft spricht sich für zwei Jahre Haft ohne Bewährung aus. Laut Staatsanwalt zeigten Chatnachrichten, dass Oumaima I. bereits mit ihrer Mutter in Mainz abgestimmt hatte, wie sie ihre Einreise in das IS-Gebiet darstellen sollte. „Sie war bewusst für den Anschluss an den IS“, erklärte der Staatsanwalt. Der Verteidiger betonte hingegen, dass Oumaima I. durch naives Verhalten in die Situation geraten sei und keine Verantwortung für ihre Handlungen trage. „Es gibt keine Gefahr der Radikalisierung“, sagte er.
Das Urteil wird am 22. Mai verkündet.