München: Versäumte Abschiebung des Attentäters sorgt für Schlagzeilen
Der afghanische Asylbewerber, der jüngst in München mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge fuhr und dabei zahlreiche Personen verletzte, hätte seit Dezember 2020 abgeschoben werden können. Berichten zufolge war eine rechtskräftige Abschiebeandrohung zu diesem Zeitpunkt bereits existent. Dies hebt die Tatsache hervor, dass die Behörden nicht in der Lage waren zu handeln, was ihm letztlich eine Duldung und später eine Aufenthaltsgenehmigung einbrachte.
Farhad N. war 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling über Italien nach Deutschland gekommen und wurde zunächst von einem Jugendhilfsverein betreut. Er stellte seinen Asylantrag als Minderjähriger im Februar 2017 und begründete dies mit der Ermordung seines Vaters sowie einer angeblichen Verfolgung durch dessen Mörder. Diese Aussagen fanden jedoch kein Glauben beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das daher den Antrag ablehnte. Nach der Ablehnung seines Antrags klagte Farhad N. im Oktober 2017 vor dem Verwaltungsgericht in München, das wiederum drei Jahre benötigte, um die Klage abzulehnen. Trotz dieser rechtlichen Auseinandersetzungen kam es jedoch nicht zu einer Abschiebung, und Farhad N. erhielt letztlich einen Aufenthaltstitel, wie die Polizei bestätigte.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München deutete an, dass die Umstände der Tat auf einen möglichen islamistischen Hintergrund hinweisen. Diese Annahme stütze sich auf mehrere Postings des Täters in sozialen Medien, die eindeutige islamische Bezüge aufwiesen, sowie seinen Ruf von „Allahu Akbar“ kurz nach der Attacke.