Berlin. Wer sich um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmert, kann unter bestimmten Bedingungen von der Rentenversicherung Rentenbeiträge erhalten, die zu erhöhten Rentenanträgen führen. Dies ist ein wichtiger Punkt für viele, die ihre Arbeit zurücklegen müssen, um eine Angehörige pflegen zu können.
Gemäß dem Statistischen Bundesamt hat Deutschland etwa 5,7 Millionen Menschen im Pflegegrad I und II. Viele dieser Personen werden von Angehörigen betreut, oft ohne professionelle Unterstützung. Wer sich um einen Verwandten kümmert, kann Rentenpunkte sammeln, selbst wenn er keine reguläre Arbeit ausführt.
Unter bestimmten Umständen übernimmt die Pflegeversicherung die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und stellt somit sicher, dass diese Rentenanträge erwerben können. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn pflegebedürftige Angehörige zu Hause versorgt werden und der Betreuer seine Arbeitszeit reduziert oder kündigt.
Das Bundesgesetz vorsieht eine Reihe von Voraussetzungen für diese Regelung: Die Pflege muss regelmäßig durchgeführt, unentgeltlich sein und im häuslichen Umfeld stattfinden. Auch Beamtinnen und Beamte können Ansprüche erwerben, wenn sie die Mindestzeit von fünf Beitragsjahren erreicht haben.
Die Höhe der Rentenansprüche hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Ausmaß der Pflege, dem Grad des Pflegbedürfnisses und der Geographie. Die Pflegekasse kann monatlich zwischen 122 und 658 Euro für die Beiträge zahlen. Nach einem Jahr Pflege steigt der Rentenanspruch um bis zu 37 Euro im Monat.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung kein automatisches Recht bietet: Ein Antrag muss gestellt werden, wenn eine Person pflegbedürftig wird. Nur nach diesem Antrag sind die Ansprüche auf Rentenpunkte gesichert.