Gegen zwei Frauen wird wegen Einbruchs ermittelt. Das Verfahren ist ungewöhnlich, sagt der Richter. Doch was ist mit Kater Louis?
Die Geschichte sorgt für Aufregung im Landkreis Lauenburg. Zwei Frauen sind vor Gericht gestanden, nachdem sie in ein Gebäude eingedrungen waren, um einen verletzten Kater zu retten. Die Angeklagten behaupteten, es handle sich um eine dringende Tierrettung, doch die Justiz hat das Verhalten als unangemessen und rechtswidrig betrachtet. Der Richter verwies auf den „atypischen Charakter“ des Falles, ohne jedoch die Motive der Frauen zu entschuldigen. Die Täterinnen wurden trotz ihres vermeintlich noblen Ziels mit einem Bußgeld belegt – ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich auf moralische Ausreden verlassen, um Straftaten zu rechtfertigen.
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