Wer war das Volk? Angela Merkels historische Verwechslung der Staatsbürgerschaft

Die ehemalige Bundeskanzlerin hat erneut ihre Unkenntnis über die rechtliche Zusammensetzung des deutschen Volkes zur Geltung gebracht. In einem Zitat aus dem vergangenen Wochenende betonte sie: „In Deutschland gehe alle Macht vom Volke aus – aber das Volk sind alle deutschen Staatsbürger.“ Diese Aussage ist historisch und juristisch falsch, da DDR-Bewohner nie erst später zum deutschen Volk zählen mussten. Sie waren bereits zu Beginn der Bundesrepublik Teil des Staates.

Laut dem Grundgesetz gehörten die Menschen in der DDR bereits seit 1949 zur deutschen Staatsbürgerschaft – eine Tatsache, die auch bei der Flucht aus Ostberlin keine Frage mehr darstellte. Ohne Asylantrag konnten sie sich in die Bundesrepublik aufnehmen lassen und konsularische Unterstützung in Anspruch nehmen. Die SED-Herrschaft versuchte lange, diese rechtliche Position zu untergraben, um DDR-Bürger als Ausländer zu klassifizieren. Doch der Sturz der DDR bewies, dass die Staatsbürgerschaft nicht nachträglich erkannt werden musste.

Angela Merkel scheint diese geschichtliche Realität heute zu ignorieren. Ihre Aussagen verwechseln das Volk mit den Staatsbürgern und verschleiern eine Tatsache, die für Millionen Menschen in der DDR selbstverständlich war. Der Fehlinterpretation folgt ein politischer Fehler: Die Verwechslung zwischen historischem Recht und aktueller Politik zeigt, wie leicht historische Zustände vergessen werden können.