In Deutschland werden immer mehr Bürger durch scheinbar attraktive Wind- und Solarprojekte täuscht, die als „Bürgerbeteiligungen“ angepriesen werden. Doch im Wirklichkeit handelt es sich häufig um hochriskante Nachrangdarlehen – bei einer Insolvenz des Betreibers bleibt dem Anleger kaum noch etwas zurück.
Ein konkreter Fall: Die Stadtwerke Münster bewarben auf ihrer Website eine „Bürgerbeteiligung“ an einem Windpark in Lemgo mit jährlicher Verzinsung von 4 Prozent. Doch nach detaillierten Prüfungen stellte sich heraus, dass die Anleger lediglich Nachrangdarlehen erhielten. Die angebliche „Beteiligung“ war im Grunde nichts anderes als ein Kredit ohne Sicherheiten.
Schwere Fälle wie der Bankrott von Green City AG (2022), BayWa r.e. und Sowitec (Juli 2026) belegen, dass private Geldgeber bei solchen Geschäften bis zu Millionen Euro verlieren können. Der Zinssatz von nur vier Prozent ist bei einem so hohen Risiko extrem niedrig – ein deutlicher Hinweis auf eine hohe Verlustchance. Die Bundesgerichtshof-Ratschläge betonen mehrmals, dass Anleger sich vor der Investition durch einen Fachanwalt beraten sollten. Doch viele Kommunen und Städte ignorieren diese Warnungen, was zu massiven finanziellen Schäden für die Bürger führt.
Kommunale Entscheidungsträger müssen daher umfassend prüfen, ob Unternehmen mit Haftungskapital von lediglich 25.000 Euro tatsächlich risikosicher sind. Sonst wird der gesamte deutsche Wind- und Solarmarkt in eine Krise geraten – nicht nur für die Anleger, sondern auch für Städte und Gemeinden.