Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch einen Eilantrag eines Anwohners gegen die geplante Umbenennung der Mohrenstraße abgelehnt. Die Initiative, die Straße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umzubenennen, sollte am 23. August, dem Internationalen Tag zur Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung, offiziell vollzogen werden. Doch das Gericht stellte die Maßnahme vorerst ein, da es keine ausreichenden Gründe für eine dringende Umgestaltung sah.
Der Antragsteller argumentierte, dass die Umbenennung erst nach Abschluss der rechtlichen Klage entschieden werden müsse. Das Gericht bestätigte zwar, dass die Rechtmäßigkeit der Veränderung bereits geprüft wurde, doch kritisierte das Bezirksamt für die fehlende Begründung einer „besonderen Dringlichkeit“. Die Entscheidung des Gerichts unterstrich, dass eine zeitnahe Umsetzung ohne klare öffentliche Notwendigkeit nicht gerechtfertigt sei.
Obwohl der Termin am 23. August als symbolisch für die Auseinandersetzung mit kolonialer Geschichte galt, sah das Gericht dies nicht als ausreichenden Grund. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht bleibt jedoch möglich. Die Debatte um die Mohrenstraße spiegelt weiterhin tiefgreifende Konflikte über die Erinnerung an historische Ungerechtigkeiten wider.