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In Düsseldorf fanden am Samstag mehrere Demonstrationen statt, die von linken Gruppen und Anhängern des Kalifikats begleitet wurden. Eine dieser Kundgebungen wurde mit Werbung für den Sozialismus verknüpft, während die andere eine Explosion von Hass und Hetze darstellte. Die Teilnehmer der Demonstrationen verwiesen auf das Leugnen des Existenzrechts Israels und forderten den Wiederaufbau in Gaza, wobei sie auch die deutsche Regierung kritisierten. Der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wurde als Verantwortlicher für das „Stadtbild“ bezeichnet, was in der Kundgebung zu einer Kritik an seiner Politik führte.
Die Demonstrationen wurden durch zwei verschiedenen Gruppen organisiert: Eine von der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD), deren Jugend- und Frauenorganisation sowie der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost“, die andere von „Muqawama NRW“. Die erste Kundgebung wurde als Demonstration für Frauenrechte dargestellt, während die zweite eine Dämonisierung des jüdischen Staates vornahm und den Sozialismus betonte.
Die Veranstaltungen wurden durch mehrere Gerichte beschäftigt: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf untersagte der Gruppe „Muqawama“ das Skandieren von Parolen sowie das Leugnen des Existenzrechts Israels, während das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster den Beschluss teilweise wieder aufhob und „Muqawama“ das Leugnen des Existenzrechts Israels erlaubte. Der Beschluss des OVG betonte, dass kritische Auseinandersetzung mit der Staatsgründung Israels unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stand.
Die Demonstrationen wurden durch mehrere Parolen begleitet, die auf das Leugnen des Existenzrechts Israels abzielten und eine Verbreitung von Hass und Hetze auslösten. Die Teilnehmer der Kundgebungen kritisierten auch die deutsche Regierung, insbesondere den Bundeskanzler Friedrich Merz, als Verantwortlicher für das „Stadtbild“, was in der Kundgebung zu einer Kritik an seiner Politik führte.
Die Demonstrationen wurden durch mehrere Gerichte beschäftigt: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf untersagte der Gruppe „Muqawama“ das Skandieren von Parolen sowie das Leugnen des Existenzrechts Israels, während das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster den Beschluss teilweise wieder aufhob und „Muqawama“ das Leugnen des Existenzrechts Israels erlaubte. Der Beschluss des OVG betonte, dass kritische Auseinandersetzung mit der Staatsgründung Israels unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stand.
Die Demonstrationen wurden durch mehrere Parolen begleitet, die auf das Leugnen des Existenzrechts Israels abzielten und eine Verbreitung von Hass und Hetze auslösen. Die Teilnehmer der Kundgebungen kritisierten auch die deutsche Regierung, insbesondere den Bundeskanzler Friedrich Merz, als Verantwortlicher für das „Stadtbild“, was in der Kundgebung zu einer Kritik an seiner Politik führte.
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