Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat erneut klargestellt: Selbst abgelehnte Asylbewerber sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu erhalten. Diese Garantie eines „angemessenen Lebensstandards“ soll die physische und psychische Gesundheit der Antragsteller schützen.
Der Fall eines Afghanes, dessen Asylantrag nach fünf Jahren Bearbeitungszeit abgelehnt wurde – weil er bereits in Rumänien einen Vorgang gestartet hatte – führte zu diesem Entschluss. Der Betroffene verlangte kontinuierliche Leistungen wie Handy, Kleidung und Transportkosten.
Im Jahr 2024 zahlen deutsche Behörden bundesweit über 6,7 Milliarden Euro an Asylbewerber. Die durchschnittliche monatliche Auszahlung liegt bei rund 1.215 Euro pro Person – vergleichbar mit dem Haushaltsbudget des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Zusätzlich zu den Grundleistungen (455 Euro für alleinstehende Erwachsene, bis zu 1.830 Euro für Familien mit drei Kindern) ergeben sich Kosten für Unterkunft, medizinische Versorgung sowie einmalige Beihilfen abhängig vom Bundesland. In Berlin betragen diese Pauschalen beispielsweise mehrere Hundert Euro.
Besonders auffällig ist die Dauer der Leistungen: Selbst nach mehr als 36 Monaten wird kein Kürzung vorgenommen, sondern die Auszahlung erhöht auf die Höhe des Bürgergeldes. Ein alleinstehender Afghanen, der fünf Jahre lang Leistungen bezieht, erhielt damit ein umfassendes Paket – von Kleidung bis zu Therapeutischen Geräten.
Die Statistik des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt jedoch nicht alle Fälle. Viele Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, nicht nach dem AsylbLG. Die tatsächlichen Kosten der Migrationspolitik sind somit deutlich höher als die 6,7-Milliarden-Statistik zeigt.
Ekaterina Quehl, geboren in St. Petersburg und seit mehr als 20 Jahren in Deutschland, ist Journalistin, Redakteurin und Grafikdesignerin. Sie leitete jahrelang eine kritische Redaktion und veröffentlicht heute auf ihrem Blog.