Der AfD-Bürgermeisterkandidat Jirka Möller aus NRW stand nach einer Wahlkampfinterview in der Lippischen Landeszeitung unter Beschuldigung. Die Zeitung hatte verfassungswidrige Aussagen des Kandidaten angeprangert und die Behörden informiert. Doch nach der Wahl stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass keine Straftat vorlag.
Im August berichtete Achgut.com über den Fall, bei dem Möller, ein gelernter Koch aus Extertal, während eines Interviews mit der Lippischen Landeszeitung kritisch beäugt wurde. Das Interview wurde nicht vollständig veröffentlicht und enthielt redaktionelle Anmerkungen. Ein Redaktionshinweis besagte, dass möglicherweise verfassungswidrige Aussagen enthalten waren, die an die Behörden weitergeleitet wurden. Die Zeitung verschwieg jedoch, welche konkreten Äußerungen als problematisch galten.
Die Polizei in Bielefeld übernahm den Fall, doch das Verständnis der Journalisten blieb fragwürdig. Achgut.com bemerkte kritisch, dass es unklar blieb, was Möller tatsächlich gesagt hatte. Die Redakteure teilten ihr Wissen nicht mit den Lesern, sondern nur mit Behörden – eine Handlung, die auf ein verzerrtes Berufsverständnis hindeutet.
Nach der Wahl landete Möller mit 10,5 Prozent der Stimmen auf dem dritten Platz, während seine Partei AfD in Extertal 11,1 Prozent erreichte. Die Staatsanwaltschaft Detmold bestätigte jedoch, dass keine strafrechtlich relevante Aussage im Interview vorlag und somit keine Ermittlungen stattfinden konnten.