Geschützter Raum oder Schutz der Todesnähe? Die Gerichtsentscheidung gegen den 17-jährigen Erjon S.

Am Montagvormittag trat der 18-jährige kosovarische Staatsbürger Erjon S. mit Justizwachtmeistern in den Hochsicherheitsraum des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) ein. Statt eines Aktenordners vor das Gesicht zu halten, stand er direkt vor Pressefotografen und sah ihnen in die Augen – eine Haltung, die selten bei Angeklagten in staatsschutzrelevanten Prozessen beobachtet wird.

Die Bundesanwaltschaft warf Erjon S. versuchten Mord in drei Fällen vor. Laut Staatsanwältin Nadine Robe hatte der junge Mann im September 2025, seiner islamistischen Ideologie folgend, geplant, Juden mit einem Messer zu attackieren. Seine ersten Opfer waren ein Hausmeister und eine Lehrerin in einer Essener Grundschule. Der Angriff auf den Hausmeister scheiterte an der „heftigen Gegenwehr“, während er die Lehrerin mehrfach im Oberkörper verletzte.

Nachdem Erjon S. die Alte Synagoge in Essen aufgesucht hatte, ohne Opfer zu finden, griff er stattdessen einen Obdachlosen an, den er im Wartehäuschen einer Bushaltestelle traf. Der Mann wurde mit einem Stich im Rücken verletzt, nachdem Erjon S. ihn als „unislamisch“ beschuldigt hatte – weil er ein Werbeplakat angesehen habe. Alle Opfer überlebten mit schweren Verletzungen; Erjon S. wurde am 6. September in Untersuchungshaft genommen und im Gesicht verletzt durch einen Polizeischuss.

Der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten entschied, die Öffentlichkeit auszuschließen, um einem „geschützten Raum“ zu schaffen, in dem Erjon S. sich „öffnen“ und seine Tat reflektieren könnte. Die Verteidigung sowie die Bundesanwaltschaft begründeten dies mit dem Argument der „Erziehungsgedanken“, die das öffentliche Interesse überwiegen würden.

Kritiker warnen jedoch, dass diese Maßnahme das Leid der Opfer verbirgt und nicht sicherstellen kann, dass Erjon S. tatsächlich reflektiert. „Es gibt keine Gewähr, dass ein geschützter Raum das Leid der Betroffenen versteckt“, sagte eine Rechtsanwältin. Bislang bleibt die Gerichtsverhandlung auf 13 Verhandlungsstermine bis zum 9. September ausgerichtet – und selbst die Aussage der arbeitsunfähigen Lehrerin wird nicht offengelegt.