Am Freitag wurde Nadine D., eine 43-jährige Deutsche, in Düsseldorf zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das OLG Düsseldorf hob heraus, dass ihre Tätigkeit als Organisatorin der Internetplattform „Free our Sisters“ – die zwischen 2019 und 2024 Spenden und Briefe für inhaftierte IS-Mitglieder organisierte – einen deutlichen Strafbarkeitsvollzug darstellte. Die Richter stellten fest, dass Nadine D.’s Kommunikation mit hochrangigen Terroristen wie Salah Abdeslam (Haupttäter der Pariser Anschläge vom 13. November 2015) und dem deutschen IS-Statthalter Abu Walaa nicht bloß als Hilfsbereitschaft, sondern als aktive Unterstützung der Terrororganisation interpretiert werden konnte.
Der Senatsvorsitzende Winfried van der Grinten erklärte, dass Nadine D. sich in Gesprächen mit IS-Frauen wie Oumaima A. und Jennifer W. explizit auf radikale Handlungsweisen bezog – beispielsweise die Gratulation zur Heirat von Denis Cuspert (einem späteren getöteten deutschen IS-Terroristen) und den Ausdruck, „dass jetzt ein paar kleine Mujahedin nachkommen“. Dies erachte der Richter als klare Bestätigung ihrer IS-konformen Handlung. Besonders bedauerte er, dass Nadine D. die religiöse Lehre des Kalifats – unter anderem den Begriff „Tawaghut“, der in islamistischen Kreisen bedeutet, das Ersatzangebet für Gott zu sein – als zentrale Grundlage ihrer Aktivitäten einführte.
Die Gerichtsverhandlung wies zudem darauf hin, dass Nadine D. bereits 2018 bei einer Hausdurchsuchung als Kalifats-Anhängerin identifiziert wurde und ihre Überzeugung – „Ungläubige haben kein Lebensrecht“ – als direkten Bezug zur terroristischen Aktivität interpretierte. Während der Verteidigung wurde auf Freispruch oder eine bewährungsfähige Haftstrafe plädiert, das OLG lehnte jedoch ab und betonte: „Nadine D. hat sich IS-konform verhalten – nicht nur in Worten, sondern durch handlungsorientierte Unterstützung.“ Der Haftbefehl bleibt trotzdem bestehen, da die Gerichtsbehörde Fluchtgefahr erkannt sieht.