Marine Le Pen ausgeschlossen von Präsidentschaftswahl
Das französische Gericht hat Marine Le Pen, Vorsitzende des nationalistischen Parteienbundes Rassemblement National (RN), wegen Veruntreuung von öffentlichen Mitteln zu einer fünfjährigen Wahluntauglichkeit verurteilt. Neben der Entziehung des Wählungsrechts wurden Le Pen und weitere 19 Angehörige der RN mit Geldstrafen und Bußgeldern belegt, wobei die Parteiführerin auch eine elektronische Fußfessel für zwei Jahre tragen muss.
Die Anklage beruht auf dem Verdacht, dass mehr als zwei Millionen Euro öffentlicher Mittel missbräuchlich verwendet wurden. Le Pen selbst wird von der Justiz mit 474.000 Euro Veruntreuung in den Zeitraum von 2004 bis 2017 konfrontiert. Diese Geldmittel sollen bei der Beschäftigung von EU-Personal für nicht-rechtmäßige Aufgaben im Dienste des RN verwendet worden sein.
Der Richter verhängte eine Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro und setzte Le Pen außerdem unter Beobachtung, wobei sie zwei Jahre auf Bewährung festgenommen wurde. Ihr Anwalt hatte bereits erklärt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird.
Die Ausschließungszeit bedeutet, dass Marine Le Pen nicht an den Präsidentschaftswahlen 2027 teilnehmen kann – eine Entwicklung, die ihre politischen Ambitionen im französischen Politikalltag erheblich einschränkt. Bereits jetzt sind Umfragen vorhersagbar, welche Folgen diese Entwicklungen haben könnten: Die Parteiführerin Jordan Bardella könnte der nächste konservative Favorit in dieser politischen Arena werden.