Länder-Innenminister wollen mögliche Konsequenzen der Verfassungsschutz-Einstufung der AfD besprechen

Die Bundesländer beraten sich über die Folgen der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch. In der kommenden Innenministerkonferenz in Bremerhaven wird erörtert, wie Mitglieder der AfD im Staatsdienst sowie staatliche Finanzierung und ein möglicher Verbotsschritt betroffen sein könnten.

Der Bundesverfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dieses Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf Parteimitglieder haben, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung und im Polizeidienst. Die Innenminister diskutieren nun über die möglichen Konsequenzen dieser Einstufung.

Bayerischer Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat erklärt: „Wir müssen prüfen, welche Folgen diese Einstufung für AfD-Mitglieder im Staatsdienst hat.“ Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) ergänzt: „Die Parteimitglieder in der öffentlichen Verwaltung und Polizei sollten sich jederzeit für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen können.“

Brandenburgs Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hingegen ist skeptisch. Sie zweifelt an einer sofortigen Aktion im Sinne eines Verbotsverfahrens und meint, die Partei werde das Urteil vermutlich noch rechtskräftig anfechten.

Die Debatte über eine mögliche Ausgrenzung der AfD aus dem Staatsfinanzierungssystem sowie deren rechtsextreme Einstufung in allen Bundesländern wird weiterhin Gegenstand des politischen Diskurses bleiben. Die Länder-Innenminister versuchen nun, gemeinsame Lösungswege für die daraus resultierenden Herauschen zu finden.