Titel: Streit gefilmt – Polizei verfolgt keinen Täter
Ein Mann aus Bergedorf steht vor Gericht, weil er eine Auseinandersetzung auf YouTube veröffentlicht hat. Die Polizei beschließt jedoch keine Strafverfolgung gegen den Kontrahenten des Angeklagten.
Der Streit ereignete sich in einer Öffentlichkeit und wurde durch ein Überwachungsgerät aufgezeichnet. Das Video zeigte deutlich, dass der Beklagte die Auseinandersetzung initiierte und anschließend das Weite suchte, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die Staatsanwaltschaft entscheidet nun, dem Opfer eine gerichtliche Verfolgung aufzuerlegen, während sie den Täter davonkommen lässt.
Die Polizei erklärte in einem Interview, dass die Aufzeichnung nicht ausreiche, um eine formelle Anklage zu erheben. Die zuständige Behörde betonte jedoch, dass das Veröffentlichen von Gewaltvideos auf sozialen Medien strafrechtlich sanktioniert werden kann.
Diese Entscheidung hat im Ort erhebliche Reaktionen ausgelöst und generelle Fragen nach der Polizeikontrolle und Strafverfolgung aufgeworfen. Die Bürger sind zunehmend besorgt über die Wege, auf denen Gewalt sich verbreitet und bleibt unbestraft.