Wahlhandbuch für die Bundestagswahl

Wahlhandbuch für die Bundestagswahl

Berlin. Wie geht man richtig mit dem Wahlzettel um? Was sollten Wählerinnen und Wähler im Wahllokal beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Die Bundestagswahl stellt das zentralste politische Ereignis in Deutschland dar. Doch wie funktioniert dieser Prozess genau? Wer ist wahlberechtigt, wie gestaltet sich der Ablauf der Wahl, und welche Möglichkeiten gibt es auf dem Stimmzettel?

Dieser leicht verständliche Leitfaden bringt Ihnen den Ablauf der Bundestagswahl näher. Von der Erst- und Zweitstimme, über die Briefwahl bis hin zu den Details des Stimmzettels – hier erfahren Sie alles Notwendige, um an Wahltagen richtig zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das entsprechende Alter erreicht haben. Auch Deutsche, die im Ausland leben, haben die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben, müssen jedoch vor dem 2. Februar einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Wer diese Frist versäumt hat, kann an der Bundestagswahl 2025 nicht partizipieren.

Jede wahlberechtigte Person hat im Rahmen der Bundestagswahl zwei Stimmen. Die Erststimme wird genutzt, um einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin aus dem jeweiligen Wahlkreis zu wählen. Der Kandidat mit den meisten Stimmen erhält das Direktmandat und zieht in den Bundestag ein. Allerdings genügt es nicht, lediglich ein Direktmandat zu gewinnen – die Partei muss auch genügend Sitze über die Zweitstimme erhalten, um im Parlament vertreten zu sein.

Die Zweitstimme hat folglich eine entscheidende Rolle für die Sitzverteilung im Bundestag. Sie bestimmt die Kräfteverhältnisse der Parteien und somit die möglichen Regierungskoalitionen. Ein wichtiger Aspekt hier ist die Fünf-Prozent-Hürde: Parteien, die bundesweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten oder nicht mindestens drei Direktmandate gewinnen, dürfen nicht ins Parlament einziehen.

Der Stimmzettel ist klar strukturiert: In jeder Spalte setzen die Wähler jeweils ein Kreuz – eines für die Erststimme und eines für die Zweitstimme. Dabei ist es möglich, beiden Stimmen für die gleiche Partei abzugeben oder für unterschiedliche. Es ist jedoch entscheidend, dass in jeder Spalte nur ein Kreuz platziert wird. Mehrere Kreuze in einer Spalte führen zur Ungültigkeit dieser Stimme. Sollte nur eine Stimme abgegeben werden, wird lediglich die fehlende Stimme nicht gewertet.

Darüber hinaus macht es auch zusätzliche Notizen auf dem Wahlzettel ungültig. Alternativ zu einem Kreuz sind auch ein Haken oder ein Punkt als Wählersymbol zulässig. Allerdings kann die Stimme ungültig werden, wenn mehrdeutige Symbole wie Smileys oder Abzeichen verwendet werden, die auf bestimmte Organisationen oder Weltanschauungen hinweisen. Ein Stimmzettel, der an einer Ecke abgerissen oder gelocht wurde, bleibt dennoch gültig, da Aussparungen speziell für blinde oder sehbehinderte Personen gedacht sind – sie erleichtern den Nutzern das Ausfüllen.

Wer am 23. Februar persönlich wählen möchte, kann dies in einem Wahllokal tun. Der Ablauf sowie die zu beachtenden Punkte sind klar geregelt. Jeder wahlberechtigten Person wird vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, die als persönliche Einladung zur Wahl fungiert. Darauf sind der Wahltag, die Öffnungszeiten sowie die Adresse des zuständigen Wahllokals vermerkt. Am Wahltag ist es wichtig, neben dem Personalausweis oder Reisepass auch die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.

Im Wahllokal wird die Identität durch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geprüft. Anschließend begibt man sich in die Wahlkabine, wo die geheime Stimmabgabe erfolgt. In diesem Bereich setzen die Wähler ihre zwei Kreuze und falten den Stimmzettel so, dass die Stimme nicht erkennbar ist, bevor sie ihn in die Wahlurne einwerfen.

Die Reihenfolge der Parteien und Kandidaten auf dem Stimmzettel ist ebenfalls festgelegt. Nach dem Bundeswahlgesetz ist die Reihenfolge der Parteien in den einzelnen Bundesländern geregelt. In den 299 Wahlkreisen treten verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten an, weshalb spezifische Stimmzettel für jeden Wahlkreis erstellt werden. An erster Stelle steht die Partei, die bei der letzten Bundestagswahl in dem jeweiligen Bundesland die meisten Stimmen erhalten hat, gefolgt von den anderen Parteien, die nach ihrem Wahlergebnis sortiert sind. Neu antretende Parteien oder politische Vereinigungen werden alphabetisch aufgelistet.

In der linken Spalte, in der die Erststimme vergeben wird, sind die Direktkandidatinnen und Direktkandidaten stets neben der Partei aufgeführt, die sie nominiert hat. Die Anordnung der Kandidaten folgt somit automatisch der Reihenfolge der Parteien in der rechten Spalte.

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