Lenzen: Wiederholung der Abwahl des Amtsdirektors nach Beanstandung

Der Amtsausschuss von Lenzen-Elbtalaue (Prignitz) muss die Abwahl seines Amtsdirektors Harald Ziegeler erneut durchführen. Diese Entscheidung erging aufgrund einer Beanstandung der Kommunalaufsicht des Prignitz-Kreises. Nach Aussagen von Nadine Mewes, Vorsitzende des Lenzener Amtsausschusses, war die ursprüngliche Abstimmung am 12. März nicht ordnungsgemäß durchgeführt, da gemäß der Kommunalverfassung eine geheime Abstimmung nicht zulässig ist.

Zurzeit gibt es keinen neuen Termin für die Wiederholung der Abwahl. Die Beanstandung des Prozesses erfolgt aufgrund von Regelungen in der Kommunalverfassung, welche bestimmen, dass eine offene und transparente Abstimmung erforderlich ist. Infolge dieser Verfahrensfehler ist Ziegeler nach den aktuellen rechtlichen Bestimmungen weiterhin Amtsdirektor.

Der Amtsausschuss hatte Harald Ziegeler bereits am 12. März mit Zweidrittel-Mehrheit abgewählt, jedoch wurde diese Abstimmung als nicht korrekt eingestuft. Kritiker des Amtsdirektors warfen ihm unter anderem Vorwürfe einer schlechten Personalführung und eines Vertrauensbruchs an sowie den Rückhalt wichtiger Projekte.

Nach Ziegelers ursprünglicher Abwahl hatte die Stabsstellenleiterin Anna Karius die Aufgaben des Amtsdirektors übernommen, bis zum Zeitpunkt der Beanstandung jedoch blieb sie zur Sache der Abstimmung schweigsam.