80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erregt der Umgang mit ehemaligen Befreiern immer noch Kontroversen. Das Auswärtige Amt hat eine vertrauliche Handreichung an Kommunen und Gedenkstätten geschickt, in der es vor einer möglichen Instrumentalisierung durch russische oder belarussische Vertreter warnt. In Brandenburg, wo am 16. April 2025 die Erinnerungen an die Schlacht um die Seelower Höhen begangen werden sollen, sind jedoch einige Behörden dieser Empfehlung skeptisch.
Der Landkreis Märkisch-Oderland und die Stadt Seelow planten Gedenkveranstaltungen für den Tag der Seelower Höhen. Friedemann Hanke, Vize-Landrat von MÄrkisch-Oderland (CDU), zeigte sich irritiert über das Schreiben des Auswärtigen Amtes: „Was bezweckt man damit?“ Er betonte, dass russische Vertreter regelmäßig an Gedenkveranstaltungen teilnehmen und dies auch in diesem Jahr der Fall sein werde. Hanke lehnt es ab, den russischen Botschafter Sergej Netschajew vom Gelände zu verbannen: „Er wird mit dem ihm gebührenden Respekt begrüßt.“
Die Handreichung des Auswärtigen Amtes warnte vor Propaganda und geschichtsrevisionistischer Verfälschung. Hanke bestätigte jedoch, dass in der Vergangenheit Gedenkveranstaltungen für russische Propagandamissbrauch genutzt wurden. Er betonte aber, dass dies nicht ein Argument dafür sei, die Anwesenheit von Vertretern Russlands zu verbieten. „Man kann doch nicht den höchsten Vertreter eines Landes von einem Gedenken an seine Landsleute ausschließen – das ist absurd.“
Seelows Bürgermeister Robert Nitz (SPD) sprach dagegen die Bedeutung der Befreiung durch die Rote Armee an, ohne dabei den aktuellen Krieg zu übertünchen. „Russland hat die Ukraine angegriffen und versucht seitdem, die Geschichte für politische Zwecke zu missbrauchen.“ Nitz betonte jedoch, dass die Gedenkveranstaltung in Seelow wörtlich und still bleiben würde.
Der ukrainische Botschafter Oleksii Makeiev zeigte Verständnis für die Empfehlung des Auswärtigen Amtes: „Russland missbraucht die Geschichte seit Jahrzehnten, um Deutschland zu manipulieren.“ Er betonte jedoch, dass seine Gemeinde sowjetischen Gedenkstätten grundsätzlich nicht besuche.
Der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge erklärte, dass ausländische Diplomaten keine Beschränkungen bei der Teilnahme an öffentlichen Gedenkveranstaltungen erfahren sollten. „Es ist eine Frage des Hausrechts und nicht einer generellen Ausschließung.“
Die Kontroverse zeigt die Komplexität im Umgang mit historischen Ereignissen, insbesondere in Zeiten von aktueller Politikkonfrontation.