Union und SPD planen Entzug des passiven Wahlrechts für Volksverhetzer

Hamburg. CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, Personen, die mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, das passive Wahlrecht zu entziehen. Dies wird im Koalitionsvertrag festgehalten und auf einen bereits vorliegenden Antrag aus Hamburg zurückgeführt.

Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) schlägt vor, dass solche Verurteilten für fünf Jahre nicht mehr in öffentlichen Ämtern tätig sein dürfen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Personen zu disqualifizieren, die die demokratischen Grundwerte des Landes angegriffen haben und sich dadurch nicht mehr zur Wahl stellen können.

Der Koalitionsvertrag der Union und SPD vermerkt explizit, dass sie den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen wollen. Zudem beabsichtigen die zukünftigen Bundesregierungsmitglieder, Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, auszuweisen.

Volksverhetzung umfasst Aufforderungen zur Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen sowie Beschimpfungen und Verleumdungen. Strafen dafür reichen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft.

In Frankreich löste eine ähnliche Maßnahme breite Diskussionen aus: Marine Le Pen, führende Figure der rechtspopulistischen Front National, wurde für fünf Jahre verboten, öffentliche Ämter wahrzunehmen. Die Entscheidung führte zu Besorgnis in den USA unter Präsident Donald Trump.