Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung für satirische Impf-Parodie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil eines Landgerichts Kölner bekräftigt, welches einen 65-jährigen Mann wegen Volksverhetzung verurteilt hatte. Das Verfahren wurde damit rechtskräftig abgeschlossen und die Strafe in Höhe von 4.000 Euro bleibt bestehen.

Im April 2020, während des ersten Corona-Ausnahmezustands, erstellte der Angeklagte ein sarkastisches Meme auf seinem Facebook-Profil. Das Bild zeigte den Satz „Impfen macht frei“ anstelle des berüchtigten Spruchs „Arbeit macht frei“ am Eingangstor von Auschwitz mit zwei Wächtern und Spritzen. Das Landgericht Kölner wertete dies als Volksverhetzung, da es die Verharmlosung des NS-Völkermordes verurteilt und den öffentlichen Frieden gefährdet hielt.

Das Gericht sah zudem eine Bedrohung für den öffentlichen Frieden durch die Unterstellung einer drohenden Impfpflicht an, wenn sich die Bevölkerung nicht rechtzeitig zur Wehr setze. Die Bundesregierung hatte damals noch keine Pläne für eine solche Maßnahme, was heute in der politischen Diskussion ein Tabuthema geworden ist.

Die Entscheidung des BGH unterstreicht das Delikatseins der satirischen Ausdrucksformen im Zusammenhang mit sensiblen Themen wie den Folgen nationalsozialistischer Verbrechen. Der Fall stellt Fragen zur Grenze zwischen kritischer Kritik und rechtlich unzulässiger Volksverhetzung auf.