Qualm vom Grill und Lärm vom Rasenmäher: Was in Hamburg erlaubt ist

Im Sommer laufen viele Geräte und Ausrüstungen, die unangenehme Geräusche verursachen können. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat jedoch erklärt, welche Regelungen und Erlaubnisvorschriften für solche Geräte in der Stadt gelten.

Ein typisches Beispiel sind Grills, deren Qualm manchmal über die erlaubten Grenzen hinausgeht. Ebenso stören Rasenmähern und Heckscheren oft ihre Umgebung durch Lärm. Die Verbraucherzentrale gibt hierfür klare Richtlinien vor.

Zudem spielen auch Spielgeräte wie Fahrradklingel oder Hupen eine Rolle, die häufiger in Gebrauch sind, wenn Kinder draußen unterwegs sind. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Zeiträume für den Einsatz dieser Geräte festgelegt sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es klar definierte Vorschriften gibt, die Einwohner von Hamburg in solchen Fällen einhalten müssen.