Im Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) verfasstes Gutachten über die AfD im Bund deutet auf starke rechtsextreme Strömungen hin, insbesondere unter den ostdeutschen Landesverbänden. Rund 30 Mitglieder des AfD-Landesverbandes Brandenburg sind in dem Bericht genannt und ihre öffentlichen Äußerungen werden als Belege für die Einstufung der Partei im Bund als „gesichert rechtsextrem“ zitiert.
Der Verfassungsschutz beruft sich auf mehrere Beispiele, um zu belegen, dass die AfD eine ideologische Vereinheitlichung durchmacht und zunehmend ethnisch-abstammungsmäßige Vorstellungen vertritt. So wird beispielsweise ein Bundestagsabgeordneter der AfD zitiert, der in einer Wahlkampfveranstaltung erklärt hatte: „Es gehört mehr dazu, zum deutschen Volke zu gehören, als eine Staatsbürgerurkunde.“ Ein weiterer Abgeordneter äußerte, dass es einen Unterschied zwischen der Zahl der deutschen Staatsbürger und der durch ihn definierten „Deutschen“ gebe.
Darüber hinaus wird die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistisch eingestuft. Der Bericht enthüllt, dass bei einer Landtagswahlkampagne Vertreter der JA ein fremdenfeindliches Lied gesungen haben und dabei Schilder mit der Aufschrift „Millionenfach Abschieben!“ gehalten haben.
Die AfD in Brandenburg reagiert auf die Einstufung durch den Verfassungsschutz juristisch. Die Partei fordert eine öffentliche Rücknahme der Bewertung bis zum 19. Mai, während sie gleichzeitig im Gerichtsverfahren gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ bestreitet.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat inzwischen eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben und setzt nun vorläufig seine offizielle Einstufung aus, bis das Gericht zu einer Entscheidung im Eilverfahren gekommen ist. Dies ändert jedoch nicht die Tatsache, dass der Bericht mehrere Belege dafür liefert, dass die AfD unter starkem rechtsextremistischen Einfluss steht.