Der AfD-Politiker Uwe Detert wurde im nordrhein-westfälischen Lage von der Bürgermeisterwahl ausgeschlossen. Ein Eilantrag des Kandidaten gegen diesen Ausschluss wurde vom Verwaltungsgericht Minden abgelehnt, da das Gericht die Rechtmäßigkeit des Entscheids bestätigte. Der Wahlausschuss der Stadt hatte Deterts Teilnahme bereits im Juli aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue verweigert, gestützt auf ein Dossier des Verfassungsschutzes. Die Grünen sammelten zudem Zitate aus sozialen Medien des AfD-Mannes, die als „verfassungsfeindlich“ eingestuft wurden. Unter anderem soll Detert Texte einer rechtsextremen Band zitiert und behauptet haben, Deutschland sei kein souveräner Staat. Die AfD verteidigt dies als Ausübung der Meinungsfreiheit. Detert kündigte eine Berufung an und könnte den Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Minden erneut prüfen lassen. Sollte das Gericht ihn in seiner Klage unterstützen, müsste die Wahl wiederholt werden.
Ähnliche Fälle gab es bereits in anderen Regionen, etwa in Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern, wo AfD-Kandidaten ebenfalls ausgewiesen wurden. In Lage selbst ist die Partei stark vertreten: Bei der letzten Bundestagswahl erreichte sie 21,8 Prozent. Experten prognostizieren für die Kommunalwahlen im September erhebliche Gewinne für die AfD.