Anreize für Hausärzte zur Verbesserung der Patientenversorgung

Anreize für Hausärzte zur Verbesserung der Patientenversorgung

In Berlin hat Gesundheitsminister Lauterbach angekündigt, dass Termine bei Hausärzten in Zukunft einfacher zu buchen sein werden, insbesondere für Patienten mit gesetzlicher Versicherung. Hausärzte spielen eine zentrale Rolle in der gesundheitlichen Versorgung, sehen sich jedoch häufig mit langen Wartezeiten und einem Mangel an Praxen konfrontiert. Ein neu verabschiedetes Gesetz soll dazu beitragen, die Unterstützung für diese Ärzte zu steigern und das ambulante Gesundheitssystem zu stärken.

In seiner Erklärung hob Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hervor, dass die neuen Regeln primär den gesetzlich versicherten Patienten zugutekommen: „Es wird endlich spürbar einfacher, einen Termin beim Hausarzt zu bekommen – vor allem für gesetzlich Versicherte.“

Kernstück des Gesetzes ist die Aufhebung der üblichen Vergütungsobergrenzen für Hausärzte. Dies erleichtert es ihnen, eine größere Anzahl von Patienten zu behandeln, ohne sich um die Überdeckung von Kosten sorgen zu müssen. „Jede zusätzliche Leistung wird honoriert“, lautet das neue Prinzip. Dies soll den Ärzten mehr Spielraum geben, um Wartezeiten zu reduzieren.

Mit fast 5000 unbesetzten Hausarztsitzen in Deutschland zielt das Gesetz darauf ab, die Attraktivität des Berufs zu erhöhen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der medizinischen Betreuung in ländlichen Gebieten sowie in sozial benachteiligten Stadtteilen. Um die Patientenversorgung zu optimieren, wird eine „Versorgungspauschale“ für Praxen eingeführt, die Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen betreuen, die keinen intensiven Betreuungsaufwand benötigen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Patienten aus rein bilanziellen Gründen häufiger zu Terminen eingeladen werden.

Darüber hinaus wird eine „Vorhaltepauschale“ eingeführt, um Praxen zu belohnen, die sich besonders bei der Patientenversorgung engagieren. Dazu zählen unter anderem Hausbesuche und flexible Sprechzeiten, einschließlich Abendterminen.

Neben diesen Vergütungsänderungen zielt das Gesetz auch darauf ab, die Ungleichheiten im Zugang zu medizinischen Leistungen für Kassenpatienten anzugehen. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) wies darauf hin, dass gesetzlich Versicherte oft benachteiligt werden und auf Termine wesentlich länger warten müssen als privat Versicherte. Der Bundesrat hat daher Maßnahmen beschlossen, um einen „gleichberechtigten Zugang“ für alle Patienten zu gewährleisten. Mögliche Maßnahmen sind die Einführung vorgeschriebener Mindestquoten oder finanzielle Anreize für Kassenpatienten.

Eine weitere bedeutende Änderung im Gesetz betrifft die Notfallverhütung: Während Frauen bis zu ihrem 22. Lebensjahr bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung Anspruch auf die „Pille danach“ hatten, entfällt diese Altersgrenze künftig.

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