Berlin. Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein Update zur Anwendung des EU-Lieferkettengesetzes vorgestellt, das nun um ein Jahr verschoben werden soll. Diese Entscheidung bedeutet, dass Unternehmen zusätzliche Zeit erhalten, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Hintergrund dieser Verschiebung sind erhebliche Bedenken aus der Wirtschaft, die sich über die bestehenden bürokratischen Belastungen beklagt hat.
Ursprünglich plante die EU, ab Mitte des nächsten Jahres Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern für Menschenrechtsverletzungen und Umweltbelastungen innerhalb ihrer Lieferketten verantwortlich zu machen. Jetzt schlägt die Kommission vor, den ersten Termin zur Umsetzung auf den 26. Juni 2028 zu verlegen, wobei das Gesetz ein Jahr später vollständig in Kraft treten soll.
Eine weitere Anpassung betrifft den Umfang der Verantwortung für die betroffenen Unternehmen. Statt die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten, müssen diese Unternehmen künftig nur noch die Standards ihrer direkten Zulieferer erfüllen. Zudem soll ein Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften nur noch alle fünf Jahre erforderlich sein, statt jährlich. Die Kommission beabsichtigt ebenfalls, die zivilrechtliche Haftung auf EU-Ebene bei Verstößen gegen diese Anforderungen zu begrenzen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte den bedeutenden Aufwand, der betrieben wird, um bürokratische Hürden abzubauen. Auch Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen um zwei Jahre verschoben und neu verhandelt werden. Laut Kommission könnten bis zu 80 Prozent der aktuell betroffenen Unternehmen von diesen Regelungen ausgenommen werden.
Zusätzlich plant Brüssel, viele Unternehmen von der CO₂-Abgabe auf Importe auszunehmen, wenn diese Produktionsprozesse nur geringe Emissionen verursachen. Dies betrifft alle Unternehmen, die weniger als 50 Tonnen Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel in die EU importieren.