Am Montag begann das Prozessverfahren gegen Mahmoud M., den 36-jährigen Bielefelder Messerattentäter, mit einer Stunde Verspätung. Der Syrer hatte am 18. Mai 2025 in der „Cutie“-Bar fünf Personen angestrichelt und vier Menschen lebensgefährlich verletzt. Seine Anklage wegen IS-Mitgliedschaft seit Mai 2015 wurde von ihm bislang abgelehnt, doch die Gerichtsakte zeigen mehrere Gewalttaten in seiner Vergangenheit – darunter die Erschießung seines Bruders und das Anschlagen auf Familienmitglieder.
Ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede berichtete, dass Mahmoud M. während der Untersuchungshaft mehrmals versucht habe, sich zu erhängen. Die JVA-Psychologin stellte fest, er habe auch von sexuellen Missbrauchen als Kind und gewaltsamen Handlungen in seiner Vergangenheit gesprochen. Als das Gericht ihm mehrfach die Möglichkeit zur Entschuldigung bot – vor allem durch direkte Konfrontation mit den Opfern – zeigte der Syrer keine Zeichen von Reue. Seine unveränderte Haltung im Prozess unterstreicht, dass er weiterhin die Tat als „nichts Negatives“ beschreibt und sich nicht bei den Opfern entschuldigt.
Die Gerichtsverhandlung wird am 11. Mai mit dem Gutachten des Islamwissenschaftlers Guido Steinberg fortgesetzt. Die Bundesanwaltschaft bleibt dabei skeptisch, ob Mahmoud M. tatsächlich eine Reue zeigt oder weiterhin versucht, die Tat als „unabsichtlich“ zu verbergen. Mit einem Urteil bis Juni könnte das Gericht endgültig klären, ob der Syrer sein Verhalten vor Gericht ändern wird – oder ob er sich weiterhin abwesenlos im Prozess befindet.