Bürger von Hoppegarten stehen vor entscheidender Wahl über ihr Rathaus
Am kommenden Sonntag steht den Bürgerinnen und Bürgern von Hoppegarten eine bedeutende Entscheidung bevor. Sie müssen sich nicht nur mit der zukünftigen Zusammensetzung des Bundestags auseinandersetzen, sondern auch über die Abwahl ihres Bürgermeisters Sven Siebert abstimmen. Es ist das zweite Mal in kurzer Folge, dass die Amtsführung des parteilosen Politikers auf den Prüfstand kommt, während gleichzeitig ein Disziplinarverfahren gegen ihn durchgeführt wird.
Die wahlberechtigten Bürger der Gemeinde, insgesamt etwa 15.500, können zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimmen abgeben. Ein Teil hat dies bereits im Rahmen der Briefwahl getan. Damit die Abwahl von Siebert zustande kommt, müssen mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten und eine relative Mehrheit der Stimmen dem Abwahl-Antrag zustimmen.
Im Januar 2025 hatten sich 22 von 27 Mitgliedern der Gemeindevertretung für das Abwahlverfahren ausgesprochen. Infolge dieser Entscheidung wurde Siebert für mehrere Wochen suspendiert und sieht sich zudem mit einer Geldbuße von 2.250 Euro konfrontiert. Der Grund für die angestrebte Abwahl ist seine Weigerung, eine von der Gemeindevertretung beschlossene Hauptsatzung durchzuführen, was seine Pflicht als Hauptverwaltungsbeamter wäre. Medienberichten zufolge äußerte Gemeindevertreterin Jana Köhler (Linke), dass es bereits „nachgewiesene Steuerverschwendungen“ gebe.
Tim Zahlmann, ein Vertreter der CDU, äußerte, dass Sieberts Versprechen nicht eingehalten wurden, wobei insbesondere der Haushalt für 2025 im Vorjahr nicht genehmigt wurde. Dies führt zu einer Handlungsunfähigkeit innerhalb der Verwaltung. Der Bürgermeister selbst sieht die Situation differenzierter. Seiner Meinung nach fehlen ihm die erforderlichen Mitarbeiter, um die getroffenen Beschlüsse umzusetzen. In einem Gespräch mit dem RBB erklärte Siebert, dass die derzeitige Verwaltungslage bereits besser sei, jedoch die Umsetzung Zeit benötige.
Zu Beginn dieser Woche erreichte die Situation einen neuen Höhepunkt: Der Landkreis Märkisch-Oderland leitete ein weiteres Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister ein, da ihm vorgeworfen wird, ohne Genehmigung abwesend gewesen zu sein. Dies wird im Zuge von Vorwürfen aus dem vergangenen Sommer untersucht. Letztes Jahr musste Siebert bereits eine Strafe von 1.500 Euro zahlen, weil er seine Kompetenzen überschritt.
Im September 2024 fand bereits ein erstes Abwahlverfahren statt, bei dem eine knappe Mehrheit für den Verbleib Sieberts im Amt votierte. Dennoch gibt es anhaltende Vorwürfe, dass er das Wachstum der Gemeinde behindert und mit den Anforderungen seiner Position überfordert ist.
Sollte die Abwahl zustande kommen, würde dies vorzeitig das Ende seiner Amtszeit bedeuten, die regulär bis 2027 angedacht war. Der Bürgermeister hat jedoch betont, dass er bestrebt sei, seine Amtszeit vor dem Ende erfolgreich zu gestalten. Die endgültige Entscheidung, ob er im Amt bleiben kann, liegt nun in den Händen der Hoppegartener Wählerinnen und Wähler.