Bundesländer wollen Wolf im Jagdrecht einbeziehen

Die Umweltminister der Bundesländer haben sich für eine rasche Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht geeinigt. Nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai, den Schutzstatus des Wolfs in der EU von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, sehen die Minister eine schnelle Umsetzung als unumstößlich an.

Till Backhaus, der Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, betonte die Notwendigkeit einer gerichtsfesten Lösung. „Es geht nicht um das Ausrotten dieses wunderbaren Tieres“, erklärte Backhaus, „sondern es geht um auffällige Tiere“. Dieser Standpunkt wurde auch von der Landwirtschafts- und Umweltschutzministerin Hanka Mittelstädt aus Brandenburg unterstützt. Sie sah in dieser Entscheidung eine wesentliche Forderung ihrer Region erfüllt.

Die Minister forderten die Bundesregierung auf, zusätzliche Mittel für Vorbeugemaßnahmen und den Ausgleich von Schäden bereitzustellen. Die geplante Änderung des Bundesjagd- und Naturschutzgesetzes sowie der EU-Verordnung soll dazu beitragen, dass problematische Wölfe abgeschossen werden können.

In Deutschland wurden im Jahr 2023/2024 insgesamt 1.600 Wolftiere in 209 Rudeln gezählt. Der Schwerpunkt des Vorkommens liegt auf einem Gebiet, das von Sachsen über Brandenburg nach Niedersachsen reicht.