Bundesverfassungsgericht lehnt Anträge zur Neuauszählung bei Bundestagswahl ab

Bundesverfassungsgericht lehnt Anträge zur Neuauszählung bei Bundestagswahl ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegen das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025 abgewiesen. Der Parteigründerin und Namensgeberin Sahra Wagenknecht war es gelungen, nur knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde zu scheitern, nachdem einige Stimmen fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet worden waren.

Vor dem Wahlablauf hatten mehrere Anträge des BSW sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten gestanden, die eine Neuauszählung der Stimmen forderten. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig abgelehnt. Das Gericht hielt fest, dass Rechtsschutz nur begrenzt möglich ist, bevor das amtliche Endergebnis verkündet wird.

Sahra Wagenknecht und ihre Partei mutmaßten in einem Zeitungsinterview, dass tausende BSW-Stimmen fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet worden seien. Die Neuauszählung sollte daher helfen, das korrekte Wahlergebnis zu ermitteln.

Allerdings bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass die Anträge des BSW unzulässig sind und keine Abweichungen vom vorgeschriebenen Wahlprüfungsverfahren zulassen. Das BSW kann nun erst gegen das Wahlergebnis vorgehen, nachdem es offiziell verkündet wurde.

Das Urteil bedeutet, dass die Partei in den kommenden Wochen auf eine Klage im Bundestag setzen muss und nicht vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Einwände werden in der Regel abgelehnt, aber es gab bereits Vorbeispiele wie bei der Pannenwahl 2021 in Berlin, wo teilweise Wahlwiederholungen stattfanden.

Kategorie: Politik