Die Freiheit der Meinung wird geprüft: Ein Beamter verliert vor Gericht gegen staatliche Repression

Im Dezember 2024 stand Lucian Michaelis, ein Gewerbeoberinspektor aus Halberstadt, vor dem Verwaltungsgericht Halle. Sein Fall wurde zur Symbolik für den Konflikt zwischen individueller Freiheit und staatlicher Autorität. Der 35-Jährige, der seit November 2021 in Probezeit bei der Behörde tätig war, wurde 2024 entlassen – mit der Begründung, er habe an Corona-Demonstrationen teilgenommen. Die Klage des ehemaligen Beamten auf Verbeamtung scheiterte, da das Gericht die Entlassung als rechtmäßig bewertete.

Die Verhandlung am 4. Dezember brachte offene Fragen zum Vorschein: War Michaelis’ Teilnahme an Demonstrationen ein legitimes Ausüben der Meinungsfreiheit oder eine Verletzung des beamtenrechtlichen Mäßigungsgebots? Die Behörde warf ihm drei Vorwürfe vor: Arbeitszeitbetrug, mangelnde Eignung und vermeintliche politische Unzuverlässigkeit. Der Hauptpunkt lag in der Teilnahme an drei Demonstrationen im Jahr 2022, darunter eine, die von Medien als „Fackelzug“ dargestellt wurde. Das Gericht stellte jedoch klar, dass keine Beweise für rechtsextreme Kontakte vorlagen und dass die Demonstration selbst nicht gegen das Mäßigungsgebot verstoßen habe.

Doch die Entlassung fand andere Gründe: Michaelis hatte sich in einer Dienstbeurteilung kritisch über Impfempfehlungen geäußert, was die Behörde als „charakterliche Unzuverlässigkeit“ interpretierte. Zudem warf sie ihm vor, Reisezeiten zwischen Privatwohnung und Arbeitsort als Arbeitszeit zu verbuchen – ein Streitpunkt, der nach Auffassung des Gerichts zwar rechtlich fragwürdig war, aber keine Entlassung rechtfertigte. Die Entscheidung fiel jedoch zugunsten der Behörde, da die Rechtslage unsicher blieb und Michaelis’ kritische Haltung in der Corona-Pandemie als „Unpassendheit“ gesehen wurde.

Der Fall zeigt, wie staatliche Institutionen im Namen des „Wohlverhaltens“ individuelle Freiheiten unterdrücken können. Die Verweigerung der Verbeamtung ist nicht nur eine persönliche Niederlage, sondern ein Zeichen für die zunehmende Einschränkung der Meinungsautonomie in Deutschland.