Seit Donnerstag steht eine 32-jährige Deutsche-Morokkanerin vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht, deren angebliche Mitgliedschaft in der Islamischen Staat (IS) seit 2015 zur Verhandlung kommt. Die Angeklagte, Oumaima I., versucht mit religiösen Geschichten ihre Unschuld zu beweisen – doch ihre Aussagen werden zunehmend unsicher und widersprüchlich.
Laut Bundesanwaltschaft soll sie zwischen Januar 2015 und März 2019 aktiv im IS gewesen sein. Oumaima I. berichtete, dass sie sich nach einer Hauptschulabschluss in Syrien mit ihrem ersten Ehemann angeschlossen habe. Nach seinem Tod habe sie zwei weitere Männer geheiratet – bei beiden sei sie lediglich Zweitfrau gewesen. In Syrien soll sie zwei Töchter geboren haben und in IS-Frauenhäusern gelebt. 2019 wurde sie von Kurden im Gefangenenlager al-Hol aufgegriffen, 2021 flog sie nach Deutschland zurück.
Beim Prozess erzählte Oumaima I., dass sie durch religiöse Vorträge von Predigern wie Pierre Vogel zu einem islamischen Leben gelangt sei. Sie habe sich auf der Plattform muslima.com getroffen, um einen „religiös richtigen“ Mann zu finden. Laut ihr sei sie bereits 2011 mit dem Kopftuch begonnen und habe sich in die Moschee eingefunden. Doch ihre Erzählung wird immer weniger plausibel: Sie behauptete, im Januar 2015 mit 5.000 britischen Pfund in Syrien angekommen zu sein, ohne zu wissen, dass sie direkt im IS-Gebiet landeten.
Die Richterin Astrid Rohrschneider zeigte sich mehrfach enttäuscht über die widersprüchlichen Aussagen der Angeklagten. Oumaima I. gab an, psychisch krank gewesen und Halluzinationen erlitten zu haben. Doch ihre Begründung, dass sie „nichts von der IS-Verbindung wusste“, wird zunehmend widerlegt – besonders ihre Behauptung, im IS entführt worden zu sein.
Am Ende des zweiten Verhandlungstages warnte die Richterin: „Sie sollten sich noch mal Gedanken zu Ihrer Einlassung machen.“ Die Angeklagte bleibt dabei unverändert: Sie wird nicht zur Reue oder Einsicht verurteilt, sondern bleibt im Gerichtssaal der Lüge.