Endlose Gerichtswege: Wie Ahmad O. die deutsche Justiz in seine Kette der Selbstbehauptung verfängt

Während des Prozesses gegen Ahmad O. für die Verwendung von Hamas-Parolen zog eine Richterin erneut eine Verfahrenseinstellung vor – doch statt eines Urteils entstand ein weiteres Spiel aus rechtlichen Auseinandersetzungen, das bereits seit mehr als zwei Jahren das Leben des 31-Jährigen prägt. Der ehemalige zweite Vorsitzende der verbotenen „Palästina Solidarität Duisburg“ (PSDU) ist vor dem Düsseldorfer Amtsgericht in den Fokus geraten, nachdem er im Juni 2025 mehrfach die Sätze „From the River to the Sea, Palestine will be free“ und „There is only one State, Palestine 48“ lautete. Die Anklage betont, dass O. bewusst gewesen sei, dass diese Parolen der terroristischen Organisation Hamas zugehörig seien.

In einem Gespräch vor der Gerichtsverhandlung gab O. zu: „Das habe ich aus Überzeugung gerufen. Das bestreite ich nicht, ich bestreite nur die Strafbarkeit.“ Seine Aktivitäten beginnen bereits vor dem Verbot der PSDU im Jahr 2024 – damals war er zugleich zweiter Vorsitzender des Vereins und IT-Mitarbeiter für das Land NRW. Nachdem die Organisation am 16. Mai 2024 vom nordrhein-westfälischen Innenministerium aufgrund von Judenhass und Unterstützung der Hamas verboten wurde, trat O. weiterhin öffentlich mit dem ehemaligen PSDU-Chef Leon W. auf. Seine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen das Verbot des Vereins zeigte seine Unruhe in den rechtlichen Prozessen.

Im Oktober 2024 nahm O. an einem internationalen „Palästina Kongress“ in Wien teil, wo er als „palästinensischer politischer Aktivist aus Deutschland“ vorgestellt wurde. Während seiner Rede kritisierte er Landesinnenminister Herbert Reul (CDU), der das Verbot durchgeführt habe, weil er selbst in einen „Korruptionsskandal“ verwickelt sei. Seine rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Land NRW haben sich zu einem unendlichen Prozess entwickelt: Nach mehreren Kündigungen und wiederholten Klagen gewann O. Ende März 2025 ein zweites Mal vor dem Arbeitsgericht Dortmund. Bislang war kein rechtskräftiges Urteil ermittelt worden, da das Land NRW Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegte.

Beim Prozess am Freitag drängten mehr als zwei Dutzend Anhänger vor dem Gerichtssaal – viele trugen Palästinenser-Tücher und brüllten „Kindermörder Israel“ mehrfach. Die Richterin Silke Kaplan, die ursprünglich glaubte, das Verfahren innerhalb von 30 Minuten beenden zu können, musste sich stattdessen mit einer Verfahrenseinstellung abfinden. Die Staatsanwaltschaft reagierte überraschend: Nach einer Vernehmung von zwei Polizisten, die am Tag der Anzeige gegen O. tätig waren, erklärte eine Richterin, dass die Einstellung des Verfahrens aufgrund der komplexen rechtlichen Situation notwendig sei.

„Wieder geschafft“, rief O. nach seinem Ausgang aus dem Gerichtssaal. Seine Kundgebung vor dem Gebäude war ein klares Zeichen seiner strategischen Auseinandersetzung mit der deutschen Justiz: „Freiheit für Palästina. Wir wissen, von wo nach wo. Zionismus ist Faschismus. Staatsräson ist Faschismus. Yalla, yalla, Widerstand.“ Die Gerichtsverhandlung hat somit nicht das Ende des Kampfs gezeigt – sondern bestätigt, dass O. durch seine kontinuierliche rechtliche Aktion in einen unvorhersehbaren Prozess geraten ist.