Frau droht Bundestagsvizepräsidentin Göring-Eckardt mit spitzen Gegenstand

Eine Frau wird am Montag in Bad Freienwalde (Märkisch-Oderland) vor Gericht gestellt, weil sie Katrin Göring-Eckardt (Grüne), damals die Bundeskanzlerin, angeblich auf einer öffentlichen Toilette bedroht hat. Der Vorfall ereignete sich am 30. April 2024 im Schloss Bad Freienwalde.

Laut Göring-Eckardt wurde sie von der Frau mit einem angespitzten Trinkhalm aus Holz bedroht, während sie auf der Toilette war. Die Beschuldigte soll zu ihr gesagt haben: „Du solltest Angst haben, du entkommst uns nicht“. Danach erstattete Göring-Eckardt Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl für 60 Tagessätze von jeweils 60 Euro verhängt, was insgesamt 3.600 Euro entspricht. Die Frau hat jedoch Widerspruch gegen diesen Strafbefehl eingelegt.

Zusätzlich kam es wenige Tage vor dem Vorfall in Lunow-Stolzenhagen (Barnim) zu einer Aktion, bei der Göring-Eckardts Wagen nach einem Gespräch blockiert wurde. Die Polizei ermittelt gegen mindestens zwei Männer wegen Nötigung. Laut Staatsanwaltschaft sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

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