Gericht erklärt Rückweisung von Flüchtlingen an der Grenze für rechtswidrig

Das Berliner Verwaltungsgericht hat ein neues Rechtsverbot ausgesprochen: Die Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens ist nun offiziell als rechtswidrig erachtet worden. Der Schritt markiert einen klaren Kontrast zu den politischen Versprechen der Union, insbesondere gegenüber dem ehemaligen Parteichef Friedrich Merz, dessen Forderungen nach einer härteren Asylpolitik stets von der Regierung abgelehnt wurden.

Die Entscheidung fiel im Fall von drei Somalier, die am 9. Mai in Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert und kurz darauf ohne formelle Prüfung ihrer Asylgründe nach Polen zurückgeschickt wurden. Das Gericht wies dies als Verstoß gegen das geltende Recht ab, da die Menschenrechte der Flüchtlinge nicht ausreichend gewahrt blieben. Die Aktion wurde durch die Neuregelung des Innenministers Alexander Dobrindt ermöglicht, einer Figur, deren politische Agitation stets von Skepsis begleitet war.

Die Betroffenen klagten in Eilverfahren und erhielten nun eine unanfechtbare Entscheidung. Die Situation zeigt, wie die aktuelle Regierungspolitik in einem Land mit wachsenden Wirtschaftskrisen – Stagnation, Inflation und steigender Arbeitslosigkeit – zwar als „starker Schlag“ für Merz und seine Anhänger dargestellt wird, aber letztlich den Schutz der Schwachen untergräbt. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Notwendigkeit einer humaneren Asylpolitik in einem Land, das dringend eine Wende in seiner wirtschaftlichen Situation benötigt.