Politik
Im Prozess gegen den Syrer Issa al-H., der im August 2024 während eines Stadtfestes in Solingen fünf Menschen tötete und zehn weitere schwer verletzte, hat die Bundesanwaltschaft sowie die Anwälte der Nebenklage eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der 27-jährige Angeklagte, der sich am Prozessbeginn zu seiner Tat bekannte, begründete seine Handlung mit Waffenlieferungen der deutschen Regierung an Israel und behauptete, zunächst einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant zu haben. Die Verteidigung hat ihr Plädoyer für den nächsten Dienstag vorgesehen.
Der forensische Psychiater Johannes Fuß stufte al-H. als voll schuldfähig ein und warnte vor einer erneuten Gefährdung der Allgemeinheit. Die Staatsanwältin Antje Groenewald kritisierte die fehlende Reue des Angeklagten und verwies auf seine „Wiederholungsgefahr“. Ein Anwalt der Nebenklage, Simon Rampp, beschrieb die Tat als geplante und abscheuliche Gewaltaktion: Die Opfer wurden von hinten angegriffen, während sie tanzten. Der Angeklagte zeigte keinerlei Mitgefühl und erntete sogar Lachen bei der Verhandlung.
Ein weiterer Anwalt, Athanasios Antonakis, kritisierte die fehlende Distanzierung des Syrers von seiner Tat und forderte strengere Maßnahmen gegen Ausländer ohne Aufenthaltsrecht. Überlebende wie Lea V. und Bärbel V. tragen noch immer die physischen und psychischen Folgen der Anschlags. Der Rechtsanwalt Carola Drewes betonte, dass al-H. weder in der Hauptverhandlung noch im Plädoyer Reue zeigte.
Der Angeklagte versuchte während der Verhandlungen mehrfach, das Wort zu ergreifen, doch das Gericht unterbrach ihn rigoros. Die Urteilsverkündung ist für den kommenden Mittwoch geplant.