Hamburg. Ein Mann wurde wegen Hausfriedensbruchs vor dem Amtsgericht in Hamburg angeklagt, nachdem er einen Weihnachtsbaum vor einem Kindergarten aufgestellt hatte. Das Gericht fand jedoch, dass der Baum nicht illegal ist und verurteilte den Mann nur zu einer Buße von 50 Euro.

Hamburg. Ein Mann wurde wegen Hausfriedensbruchs vor dem Amtsgericht in Hamburg angeklagt, nachdem er einen Weihnachtsbaum vor einem Kindergarten aufgestellt hatte. Das Gericht fand jedoch, dass der Baum nicht illegal ist und verurteilte den Mann nur zu einer Buße von 50 Euro.

Der Angeklagte, ein Gärtnereibesitzer, wollte helfen, indem er ohne Zustimmung des Kindergartens einen Weihnachtsbaum aufstellte. Das Gericht kam jedoch zum Schluss, dass der Baum keine Verletzung geltender Gesetze darstellte und daher kein Hausfriedensbruch vorlag.

Die Vorsitzende Richterin sagte im Prozess: „Es ist nicht illegal, einen Weihnachtsbaum vor einem Kindergarten aufzustellen.“ Die Entscheidung des Gerichts beruhte darauf, dass der Baum keine Schäden verursacht hatte und auch keine Gefahren darstellte.

Die Vorgeschichte begann im Dezember letzten Jahres, als die Polizei den Mann wegen Hausfriedensbruchs festnahm. Er leugnete jedoch jede Absicht, etwas Verbotenes zu tun, indem er behauptete, nur helfen zu wollen und keine Schäden anzurichten.