Harvard-Einschreibung für Ausländer durch Richterinnenstreich gesichert

Eine US-Richterin hat das Einschreibungsverbot für ausländische Studenten an der renommierten Harvard-Universität vorläufig gestoppt. Die Entscheidung wurde wenige Stunden nach Einreichung der Klage am Bundesgericht in Boston getroffen. Die Universität hatte gegen die Trump-Regierungskrise eingereicht, da sie das Verbot für verfassungsrechtlich bedenklich hielt und kritisierte, dass es „sofortige und verheerende Auswirkungen“ hätte.

Die Harvard University hatte klageschriftlich argumentiert, dass die Regierung mit einer Kursreduzierung um ein Viertel der Studierenden versuche, den bedeutenden Beitrag internationaler Studenten zu negieren. Richterin Allison Burroughs stimmte im Eilverfahren Harvard bei und hob das Verbot auf, welches den internationalen Akademikeraustausch erheblich einschränken würde.

Vor diesem Hintergrund zeigte sich auch der Vizeregierungssprecher Sebastian Hille „mit großer Sorge“ gegenüber dem Einschreibungsverbot. Er betonte die enge Verbindung zwischen wissenschaftlicher Freiheit und Demokratie sowie den wichtigen Aspekt des internationalen Austauschs im akademischen Bereich.

Das Auswärtige Amt äußerte sich ebenfalls zur Angelegenheit und sprach von einer „dringenden Angelegenheit“. Es wurde berichtet, dass es etwa eine dreistellige Anzahl deutscher Studenten an Harvard gibt. Die deutsche Regierung bemüht sich aktiv um den Austausch mit der Universität, um die Folgen für Studierende zu abschätzen.

Der Streit zwischen Harvard und der US-Regierung hatte bereits zu Vorwürfen geführt, insbesondere bezüglich Förderung von Gewalt und Antisemitismus sowie Zusammenarbeit mit der Kommunistischen Partei Chinas. Trotz dieser Vorwürfe lehnt die Universität jeden Verdacht ab.