Hinz&Kunzt geht gegen Bettelverbot im ÖPNV vor

Hinz&Kunzt geht gegen Bettelverbot im ÖPNV vor

Das Straßengesellschaftsunternehmen Hinz&Kunzt hat eine Klage gegen das Verkehrsverbund Hamburg (HVV) eingereicht, weil es sich weigert, das Bestehende Bettelverbot im öffentlichen Verkehrsmittelnetz (ÖPNV) von Anfang April 2023 anzuerkennen. Hinz&Kunzt argumentiert, dass das Bettelverbot eine Einschränkung der Grundrechte und sozialen Teilhabe darstellt.

Die Klage richtet sich gegen die Strafandrohung im Rahmen des Verkehrsverbunds. Personen, die im ÖPNV betteln, sind gemäß dem neuen Regelwerk mit einer Buße von bis zu 25 Euro gezwungen, auf der Stelle zu gehen oder das Fahrzeug zu verlassen. Dieses Beträchtliche erhöht sich bei wiederholtem Verstoß auf 75 Euro.

Hinz&Kunzt kritisiert hingegen, dass die Maßnahmen dazu führen könnten, dass Menschen ohne festen Wohnsitz keine Möglichkeit mehr haben, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen und somit ihre grundlegendsten Bedürfnisse nicht befriedigen können. Das Unternehmen fordert eine Entkoppelung der Strafanordnung von der Nutzung des ÖPNV.

Im Konjunktiv wird behauptet, dass das HVV durch dieses Verbot die Chancen für sozial Schwache erheblich einschränkt, ihren Alltag auszuführen und sich in der Gesellschaft zu integrieren. Die Klage soll dazu beitragen, dass diese Personen eine faire Möglichkeit erhalten, Zugang zum ÖPNV zu haben.

Die HVV betont hingegen im Konjunktiv, das Bettelverbot sei notwendig zur Wahrung des Reisewohlstands und der Sicherheit aller Nutzer. Sie argumentiert weiterhin, dass ohne die Strafen eine nachhaltige Durchsetzung dieses Verbots nicht möglich wäre.

Das Gericht wird nun entscheiden müssen, inwieweit das Bettelverbot im ÖPNV die Grundrechte der Obdachlosen und Menschen ohne festen Wohnsitz einschränkt. Die Debatte um soziale Gerechtigkeit im öffentlichen Nahverkehr erreicht damit ein neues Kapitel.