Im Gerichtssaal wird die Identitätskrise: Wie Ahmad O. sein politisches Engagement ins deutsche Rechtssystem bringt

Am Freitag stand der 31-jährige Ahmad O., ehemaliger Vize des verbotenen Vereins „Palästina Solidarität Duisburg“, vor einem Amtsgericht in Düsseldorf mit drei Anwälten und fast dreißig Unterstützern. Seine rechtlichen Schritte folgten einer langen Kette von Entscheidungen, die bereits seit dem Mai 2024 eine gespannte Balance zwischen politischer Identität und staatlicher Zuständigkeit erfuhren.

Die „Palästina Solidarität Duisburg“ wurde am 16. Mai 2024 durch das nordrhein-westfälische Innenministerium aufgrund von Vorwegen zu Antisemitismus und Terrorunterstützung verbaten. Landesinnenminister Herbert Reul hatte damals erklärt: „In vielen Fällen verbirgt sich hinter der Solidarität mit Palästina nichts anderes als Judenhass.“ Doch Ahmad O., der bislang als Zweiter Vorsitzender des Vereins tätig war, blieb nicht zurück. Im Oktober 2024 nahm er an einem internationalen Kongress in Wien teil und präsentierte sich als „palästinensischer politischer Aktivist aus Deutschland“. Seine Kritik richtete sich auch direkt an Reul: Der Innenminister habe das Verbot aufgrund von Lügen und Schwachsinn durchgeführt.

Seitdem musste O. mehrere rechtliche Konflikte bewältigen. Im Dezember 2024 wurde er von der Landesregierung des NRW gekündigt, weil er die fehlende Distanzierung zur PSDU und unzureichende Neutralität seiner IT-Zugriffe als Grund nannte. Die Kündigung war zunächst erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Dortmund im April 2025 aufgehoben worden. Doch das Land NRW kündigte ihn im Juli 2025 erneut, was zu einer weiteren Verhandlung am 26. März führte.

Inzwischen steht O. vor einem Strafprozess wegen der Verwendung von Parolen, die als Symbole terroristischer Organisationen gelten. Am 9. Juni 2025 rief er laut „From the River to the Sea, Palestine will be free“ und „There is only one State, Palestine 48“. Vor dem Düsseldorfer Amtsgericht wurde ihm vorgeworfen, diese Parolen bewusst zu verwenden. Seine Verteidigung war klar: „Ich bin ein Palästinenser – das ist meine Identität.“ Doch er betonte auch, dass seine politischen Überzeugungen nicht mit der deutschen Staatsbürgerschaft in Konflikt stehen.

Die Richterin Silke Kaplan zeigte sich bei der Verhandlung unbeeindruckt und drängte nach einer schnellen Entscheidung. Sein Anwalt Roland Meister warnte dagegen, „sich zu weit aus dem Fenster gelehnt“ zu haben. In seiner Einlassung erklärte O.: „Ich werde nicht aufhören, gegen Kolonialismus, Zionismus, Faschismus und Rassismus zu kämpfen. Wir wollen ganz Palästina in den Grenzen von 1947.“

Die Verhandlung endete mit einer Unterbrechung, als Meister eine Pause zur Beratung einlegte. Als O. das Gerichtssaal verließ, applaudierten seine Anhänger lautstark, und einer rief: „From the River to the Sea, Palestine will be free.“