Die Innenministerin von Brandenburg, Katrin Lange (SPD), hat angekündigt, dass das Gutachten des Landesamts für Verfassungsschutz zu der AfD in Brandenburg veröffentlicht werden soll. Das 142-seitige Dokument wurde Grundlage dafür, dass die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft wurde. Lange will jedoch zunächst sicherstellen, dass geheimdienstliche Informationen nicht enthüllt werden.
Der Streit um die Entlassung des Verfassungsschutz-Chefs Jörg Müller hat dazu geführt, dass Lange nun den Druck erhöht und das Gutachten öffentlich zugänglich machen will. Im April stufte der Chefin der Verfassungsschutzabteilung, Jörg Müller, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Lange teilte erst am Montag (5. Mai) von dieser Entscheidung Kenntnis.
Der CDU-Innenpolitiker Rainer Genilke hat nun um Akteneinsicht bei der Ministerin beantragt, um den genauen Vorgang zu klären, der zur Entlassung Müllers führte. Gemäß Informationen aus dem Ministerium hatte Lange bereits vorher von der geplanten Einstufung gewusst.
Die AfD beansprucht nun, dass die Innenministerin versucht habe, die Einstufung zu verhindern. Die Ministerin leugnet jedoch vehement, dass sie eine solche Absicht gehabt hat und behauptet, nur eine Verzögerung gewollt zu haben.
Der AfD-Landesvorsitzende in Brandenburg, Rene Springer, fordert nun auch die Rücknahme der Einstufung des Landesverbandes als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“.