Italien und Dänemark fordern Einschränkung des EU-Menschenrechtsgerichts

Italien und Dänemark beanspruchen, dass das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EUGH) die Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention zu weit fortgeführt habe. Die beiden Regierungschefs Giorgia Meloni und Mette Frederiksen fordern einen Brief an weitere europäische Länder, um ihre Kritik am Gerichtsbeschluss bekannt zu machen.

Die beiden Länder befürchten, dass die Entscheidungen des EUGH in Migrationsfragen den souveränen Einfluss der Mitgliedstaaten einschränken könnten. Insbesondere kritisieren sie die Ablehnung illegaler Pushbacks und das Aussetzen des Familiennachzugs aufgrund von Menschenrechtsverletzungen. Meloni und Frederiksen, die aus unterschiedlichen politischen Lagern stammen, sind sich jedoch einig in der Notwendigkeit einer engen Migrationsbegrenzung.

Der Brief soll weitere Unterstützung finden, insbesondere bei anderen migrationskritischen europäischen Ländern wie Tschechien, Ungarn, Slowakei und Griechenland. Letzteres Land hat kürzlich einen Gipfel mit Italien veranstaltet, um sich gegenseitiger Unterstützung für eine strengere Migrationspolitik zu versichern.

Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde 1950 unterzeichnet und 1953 in Kraft getreten. Sie schützt die Rechte von mehr als 700 Millionen Menschen, deren Länder Mitglieder des Europarates sind. Der Vertrag wird durch den EUGH überwacht, der seinen Sitz in Straßburg hat.