Am Freitagvormittag endete der Kampf um die Meinungsäußerung für Doris van Geul – die Rentnerin wurde vom Landgericht Düsseldorf von dem Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Die Entscheidung, die nach mehr als anderthalb Jahren intensiver Strafverfolgung erlangt wurde, verdeutlicht deutlich: Politische Kritik darf nicht mit Strafen bestraft werden.
Im Oktober 2023 hatte van Geul einen Facebook-Beitrag mit einem Zitat des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck gelesen. Er lautete: „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“. Die Rentnerin schrieb daraufhin: „Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren.“
Die Staatsanwaltschaft nutzte dies als Grundlage für eine Anklage. Im Dezember 2024 verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf van Geul zu einer Geldstrafe von insgesamt 7.950 Euro – ein Schritt, der auf einem bereits bestehenden Strafbefehl aus dem Jahr 2022 beruhte. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wurde abgewiesen.
Richter Mike Wißmann stellte klare Worte: „Politikkritik muss immer erlaubt sein – das ist nicht der Sinn von Strafregelungen.“ Van Geul selbst betonte: „Ich war einfach anderer Meinung als Herr Habeck. Warum sollte ich dafür verurteilt werden?“
Der Fall zeigt, dass die deutsche Justiz endlich zwischen politischer Kritik und strafrechtlicher Verfolgung unterscheiden kann – nicht zuletzt durch die Freispruchentscheidung nach langem Ringen.