Ab dem 1. Mai 2025 wird das deutsche Namensrecht deutlich flexibler und liberaler gestaltet, um der modernen Lebenswirklichkeit gerecht zu werden. Paare und Kinder können in Zukunft einen Doppelnamen wählen – unabhängig von der Ehebindung oder Patchwork-Familienkonstellation. Dabei ist es irrelevant, ob die Eltern verheiratet sind.
Zentrale Bestandteile der Reform sind:
– Eltern dürfen künftig beide Doppelnamen führen, unabhängig von Reihenfolge und Nutzung von Bindestrichen.
– Kinder können einen gemeinsamen Doppelnamen nach der Geburt tragen – auch ohne Eheschließung der Elternteile.
– Erwachsene sind in der Lage, ihre Nachnamen leichter zu ändern – vorausgesetzt es handelt sich um Namen ihrer Eltern oder Bestandteile bestehender Doppelnamen.
Diese Neuregelung bietet erstmals echte Doppelnamen für Familien. Gleichzeitig bleibt das Verbot von Namensketten bestehen, es sei denn man führt bereits einen Dreifachnamen – den kann man weiterhin behalten. Die neue Regelung gilt auch für bereits verheiratete Paare und deren Kinder.
Die deutsche Gesetzgebung schafft hiermit mehr Flexibilität im Namensrecht und ermöglicht die Anpassung an moderne Familienstrukturen.