Neues Namensrecht ermöglicht mehr Flexibilität für Paare und Familien

Ab dem 1. Mai 2025 wird das deutsche Namensrecht flexibler und liberaler, um besser mit der modernen Lebenswirklichkeit zu harmonieren. Das Bundesministerium für Justiz hat im April 2024 die Neuregelungen verabschiedet, die nun mehr Freiheit bei der Wahl von Nachnamen bieten.

Gemäß den neuen Bestimmungen können Ehepaare oder lebenspartnerschaftlich verbundene Paare künftig Doppelnamen wählen, unabhängig von der Heiratsfolge. Beide Partner können beispielsweise Schneider-Öztürk tragen oder umgekehrt Öztürk-Schneider. Dies ist auch möglich, wenn einer der beiden Ehepartner einen anderen Geburtsnamen hatte. Kinder dürfen nun ebenfalls Doppelnamen erhalten, unabhängig von der Verbindung ihrer Eltern.

Die neue Regelung ermöglicht es zudem, dass Geschlecht und Vorname im Pass leichter umgetragen werden können. Erwachsene ohne wichtigen Grund haben auch die Möglichkeit, ihren Nachnamen basierend auf den Namen ihrer Elternteile zu ändern oder einen Doppelnamen aus den beiden Vornamen zu bilden. Kinder von getrennten Eltern können künftig leichter ihren Nachnamen anpassen.

Zudem sind spezielle Regelungen für nationale Minderheiten und ausländische Namenstraditionen eingerichtet worden, um Sorbinnen beispielsweise die weibliche Abwandlung ihres Familiennamens zu ermöglichen. Dänischen und friesischen Nachnamen wie Jansen oder Albertsen Christensen sind ebenfalls zukünftig erlaubt.

Die Namensreform wirkt sich auch auf transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen aus, die nun ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern können. Die lange Vorlaufzeit bis zum Inkrafttreten soll den Behörden ermöglichen, ihre Systeme anzupassen.