Passagierin erhält keinen Schadensersatz nach angeblichem Panikflug auf Ibiza

Das Amtsgericht Hamburg hat eine Klage einer Frau abgewiesen, die Anspruch auf Schmerzensgeld für einen angeblichen Panikflug mit einem Eurowings-Flugzeug erhoben hatte. Die Passagierin behauptete, während des Fluges nach Ibiza in heftiger Angst versunken zu sein und sei danach krank geworden. Das Gericht hielt jedoch fest, dass es keinen Beweis dafür gab, dass der angebliche Panikflug tatsächlich stattgefunden hatte.

Die Frau warf Eurowings vor, sie habe während des Flugs in großer Gefahr gelebt und sei von den anderen Passagieren ignoriert worden. Sie forderte hohe Schmerzensgelder für die Folgeschäden ihres krankhaften Zustands. Das Gericht verurteilte sie jedoch zu Kosten der Verteidigung, da es keinen plausiblen Beweis für ihre Behauptung gab.

Das Amtsgericht erachtete die Aussagen von Eurowings-Besatzungsmitgliedern und andere Indizien als überzeugend und schlussfolgerte daraus, dass das Flugzeug während des Fluges nach Ibiza keinerlei Schwierigkeiten oder ungewöhnliche Vorfälle erlebt hatte. Die Frau behauptete weiterhin, sie sei danach krank geworden und habe psychische Schäden erlitten.

Die Entscheidung des Gerichts beinhaltet die Ablehnung der Klage und die Erstattung der Kosten der Verteidigung durch die Passagierin. Dieser Fall zeigt wieder einmal das Gewicht von Beweisen in solchen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere wenn es um angebliche Panikflüge geht.