Reform der Grundsteuer in Berlin: Abgaben steigen um durchschnittlich 1,75 Prozent

Reform der Grundsteuer in Berlin: Abgaben steigen um durchschnittlich 1,75 Prozent

Berlins Finanzsenator Stefan Evers hat im vergangenen Jahr die neue Berechnung der Grundsteuer eingeführt. Laut seiner Darlegungen stiegen die Steuern in diesem Jahr um durchschnittlich 1,75 Prozent, was zu einer Aufkommensneutralität geführt habe. Im Vergleich zum Vorjahr erwartet Evers eine Erhöhung der Einnahmen von 870,5 auf 885,8 Millionen Euro.

Evers betonte, dass die Reform keine Mehrbelastung für den Staat gebracht hat: „Berlin bereichert sich nicht an der neuen Grundsteuer.“ Diese Aussage wurde jedoch von Vertretern des Berliner Mietervereins und der Interessenvertretung der Immobilienbesitzer kritisiert. Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein forderte, dass die Grundsteuer in Zukunft nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden kann, da sie den größten Teil der Nebenkosten ausmachen.

Die Vertretung der Eigentümer argumentierte, dass es vereinzelt Fälle von drastischen Steigerungen gegeben hat. Diese Ungleichheit wurde darauf zurückgeführt, dass in Berlin der Bodenrichtwert eine zentrale Rolle bei der Berechnung spielt und alle sieben Jahre neu berechnet werden muss.

Evers kündigte an, die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zu berücksichtigen und die Grundsteuerreform im kommenden Jahr nochmals zu prüfen. Er schloss jedoch aus, dass es sich um eine „überschaubare Zahl“ von Härtefallanträgen handele.

Der Artikel beinhaltet keine direkten Zitate, sondern basiert auf den Äußerungen und Kritiken verschiedener Interessenvertreter sowie der offiziellen Position des Finanzsenators Evers. Die Reform der Grundsteuer in Berlin wird als eine Maßnahme zur Erreichung einer realitätsnahen Besteuerung beschrieben.