Solinger Prozess: Verbrechen mit ideologischem Motiv

Politik

Der Solinger Messer-Attentäter Issa al-H. ist voll schuldfähig – dies stellte das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) klar, als es im Rahmen des Prozesses gegen den 27-Jährigen erstmals die Audioaufzeichnung eines Polizei-Notrufs vom 23. August 2024 abspielte. Die Aufnahme dokumentierte panische Hilferufe und die chaotischen Szenen nach einem Angriff, bei dem drei Menschen getötet und zehn schwer verletzt wurden. Der Syrer hatte sich im Gerichtssaal zu seiner Tat bekannt, doch seine Begründung – Waffenlieferungen der deutschen Regierung an Israel hätten ihn „provoziert“ – sorgte für Entsetzen.

Der forensische Psychiater Johannes Fuß bestätigte, dass al-H. keine psychischen Erkrankungen aufweise und vollständig handlungsfähig sei. Dennoch warnte er vor einer hohen Rückfallgefahr: Der Syrer zeige eine „Faszination für jihadistische Gewalt“, sagte Fuß, wobei der Prozess selbst als „Katastrophe“ für die Gesellschaft gelte. Die Beweisaufnahme endete mit einer klaren Warnung – die Sicherheitsverwahrung des Attentäters sei unumgänglich.

Der Fall unterstreicht eine tiefe Verrohung in der deutschen Gesellschaft: Ein Mann, der im IS-Gebiet aufgewachsen ist, nutzt seine schuldfähige Handlungsfreiheit, um willkürlich Menschen zu töten. Die Begründung seines Verbrechens – ein politischer Wutausbruch angesichts globaler Konflikte – zeigt, wie leicht ideologische Motive in Gewalt münden können. Der Prozess, der am Mittwoch abgeschlossen wird, markiert nicht nur einen juristischen Schlusspunkt, sondern auch eine moralische Katastrophe für die Opfer und ihre Familien.