Titel: Senat plant neue Regeln für landeseigene Kleingartenanlagen

Titel: Senat plant neue Regeln für landeseigene Kleingartenanlagen

Der Berliner Senat will mit einem neuen Gesetz die Erhaltung von Schrebergärten auf öffentlichen Flächen sichern und legt den Verkauf von landeseigenen Anlagen strengstens fest. Allerdings enthalten die geplanten Regeln Ausnahmen, die Kritik aus der eigenen Koalition hervorrufen. Diese ermöglichen die Umwidmutation von Gärten für Wohnungsprojekte und Infrastruktur.

Zusammenfassung:
Der Senat plant eine neue Regelung zur Sicherstellung landeseigener Kleingartenanlagen, um sie langfristig zu erhalten. Das Gesetz verbietet den Verkauf solcher Anlagen und setzt zusätzliche Hürden für Abrisse durch die Zustimmung des Abgeordnetenhauses ein. Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen, wenn eine andere Nutzung im öffentlichen Interesse liegt.

Nähere Einzelheiten:
Der Entwurf sieht vor, dass Kleingärten auf privater Fläche nicht betroffen sind und keine zusätzliche Schutzregelung erhalten. Wenn landeseigene Anlagen weichen sollen, muss das Abgeordnetenhaus zustimmen – es sei denn, eine geeignete Ersatzfläche wird gefunden, dann ist Zustimmung nicht erforderlich.

Turgut Altug, der naturschutzpolitische Sprecher der Berliner Grünen-Fraktion, kritisiert den Begriff „öffentlicher Interesse“, da er glaubt, dass dies keine echte Sicherheit für Kleingärten bietet. Die SPD-Umweltpolitikerin Linda Vierecke fordert eine stärkere Definition von „Wohn- und Mobilitätbedürfnissen“. Sie befürchtet, dass der aktuelle Gesetzentwurf nicht ausreicht, um die Sicherheit der Kleingärten zu gewährleisten.

Allgemeine Informationen:
In Berlin gibt es rund 71.000 Kleingartenparzellen auf über 850 Anlagen mit einer Gesamtfläche von etwa 2900 Hektar, davon gehören drei Viertel dem Land Berlin. Die Berliner Grünen fordern einen Rechtsgutachten vor der Verabschiedung des Gesetzes, um die Geltung neben dem Bundesgesetz zu prüfen.

Kategorie: Politik